Presse

Wir freuen uns sehr über jede Berichterstattung über die FrankenMEXX. Mit einer Akkreditierung möchten wir den Zugang zu unserer Veranstaltung erleichtern.

Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Wir prüfen jede Anfrage einzeln und behalten uns die Ablehnung einer Akkreditierung jederzeit vor.

Eine Medien-Akkreditierung können Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Conventionthema) folgendermaßen nachweisen können, erhalten:

  • durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als 12 Monate sind,
  • durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
  • durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Veranstaltung,
  • mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Conventionthema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate, ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger und einen separaten Status für Blogger geben.)
  • Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten 1-5 anzufordern.

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. 

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  • Personen ohne journalistische Legitimation
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

Blogger / YouTuber / Instagrammer können nach Prüfung durch die Orga unter folgenden Voraussetzungen zum Zwecke der redaktionellen Berichterstattung akkreditiert werden:

  • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
  • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal ist inhaltlich auf die Convention oder die Zielgruppe der Convention ausgerichtet, ist branchenbekannt und besitzt eine Relevanz in der Zielgruppe der Convention.
  • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal besteht seit mindestens einem halben Jahr.
  • In dem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal werden regelmäßig, d.h. mindestens einmal im Monat, zielgruppenrelevante Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.
  • Der um Akkreditierung Anfragende hat namentlich in diesem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zum Messethema Text, Foto und / oder Film veröffentlicht.
  • Es werden maximal zwei Personen pro Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal akkreditiert, die mindestens einmal im Monat einen Beitrag mit Namensnennung veröffentlicht haben.
  • Der Blogger, YouTuber oder Instagrammer muss zusätzlich Kennzahlen wie Page Impressions, Unique Visitors oder Verweildauer o.ä. mit Screenshot aus dem letzten halben Jahr nachweisen.

Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:

  • Produkttester
  • gewerbliche Blogs
  • PR-Blogs
  • Corporate Blogs
  • (ge-)werbliche YouTube- oder Instagram-Kanäle
  • Blogs mit Verkaufskanal / Shop

Der Veranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den oben genannten Punkten anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Akkreditierung

Bitte senden Sie uns mindestens einen Nachweis Ihrer redaktionellen Tätigkeit. z.B. Presseausweis, Redaktionsbestätigung, Impressum, etc.
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