Presse

 

Wir freuen uns sehr über jede Berichterstattung über die FrankenMEXX. Mit einer Akkreditierung möchten wir den Zugang zu unserer Veranstaltung erleichtern.

Diese Richtlinien legen die Voraussetzungen und Abläufe für die Presseakkreditierung unserer Convention fest. Wir unterscheiden zwischen etablierten Medien und digitalen Content-Creatorn.

Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Wir prüfen jede Anfrage einzeln und behalten uns die Ablehnung einer Akkreditierung jederzeit vor.

Wer qualifiziert sich?

Journalisten, Redakteure, Fotografen von Printmedien, TV, Radio oder etablierten Nachrichtenagenturen sowie Online-Nachrichtenportale mit redaktioneller Struktur.

Voraussetzungen

  • Gültiger Presseausweis ODER schriftlicher Redaktionsauftrag ODER Nachweis über aktuelle themenrelevante Veröffentlichungen (letzte 12 Monate).

  • inhaltliche Relevanz: Berichterstattung muss klaren Bezug zur Convention oder ihren Themen (Anime, Manga, Japanische Popkultur) haben ODER regionalen Bezug für Lokalmedien.

  • Reichweite: Nachweis von min. 10.000 Sitzungen/Monat bei Online-Medien ODER etablierte Auflage bei Printmedien ODER klassischer Verbreitungsweg über Kabel, Satellit, DVB-T oder IPTV für TV-Medien

Wer qualifiziert sich?

Regelmäßig aktive Content-Creator mit Fokus auf Anime, Manga, Japanische Popkultur, Gaming oder Eventberichterstattung und nachweisbarer Reichweite/Engagement.

Voraussetzungen

  1. inhaltliche Voraussetzung: Der Kanal/Blog muss seit mindestens 6 Monaten aktiv sein und regelmäßig Inhalte zum Thema Anime, Manga, Japan oder Gaming veröffentlichen.
  2. Reichweite & Engagement (in der Zielgruppe):
    • YouTube: Min. 2.500 Abonnenten ODER Fokus auf Short-Form (Reels/Shorts) mit hoher Interaktionsrate.
    • Instagram/TikTok: Min. 3.000 Follower & Ø 3-5% Engagement-Rate.
    • Blogs: Eigener Blog (keine reine Facebook-Seite) mit min. 2.000 Unique Visitors/Monat und qualitativ hochwertigen Texten.
    • Twitch / Live-Streaming: Nachweis von Ø 40 gleichzeitigen Zuschauern/Stream (Average Viewers in den letzten 30 Tagen).
    • Podcasts: Min. 1.000 Downloads/Hörer pro Episode.
    • Einzelfallentscheidungen bleiben vorbehalten.
  3. Qualität & Relevanz: Themenbezogene, qualitativ hochwertige und professionelle Inhalte.
  4. Media Kit: Aktuelles Media Kit mit Kanallinks, Zielgruppe, Statistiken, Inhaltsbeispielen und geplanten Berichten.

Ausschlusskriterien für Akkreditierung

Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:

  • werblicher Fokus: Corporate Blogs, PR-Agenturen sowie Kanäle/Blogs, deren Berichterstattung primär werblichen Zwecken, dem Verkauf von Produkten oder der reinen Eigenvermarktung dient.
  • Begleitpersonen: Die Akkreditierung gilt ausschließlich für an der Berichterstattung beteiligte Personen. Partner oder Freunde erhalten keinen freien Zugang.
  • Reine Cosplay-Accounts: Profile, die ausschließlich eigene Kostüme präsentieren („Look-at-me“), ohne einen erkennbaren Fokus auf die Berichterstattung über das Event selbst (Interviews, Impressionen, Stimmungstexte).
  • Event-Fotografen: Profile, die sich allein Auf Eventfotografie und Cosplayfotografie beschränken, ohne zusätzliche textliche Berichterstattung.
  • Fokus: Profile deren Berichterstattung sich auf reine Follow-me-Arounds und V-Logs stützt, ohne inhaltlich auf die Veranstaltung einzugehen

Berichterstattung & Belegpflicht

Jede Akkreditierung ist an eine aktive Berichterstattung über die Convention gebunden.

  • Veröffentlichungspflicht: Akkreditierte Personen verpflichten sich, zeitnah (i. d. R. innerhalb von 14 Tagen nach dem Event) über die Convention zu berichten.
  • Belegexemplare: Ein Nachweis der Veröffentlichung (direkter Link zum Beitrag, Video, Post oder Zusendung eines PDF-Belegs) muss unaufgefordert an unsere Pressestelle gesendet werden.
  • Mehrfachakkreditierungen: Pro Medium, Kanal oder Person ist nur eine Akkreditierung zulässig. Mehrfachanfragen für dieselbe Veranstaltung (z. B. über verschiedene Kanäle derselben Person) sowie erneute Anträge nach einer bereits erfolgten Ablehnung werden nicht berücksichtigt.
  • Transparenzpflicht: Pressevertreter müssen ihr Ticket sichtbar tragen, um als berichterstattendes Organ erkennbar zu sein. Bei Interviews mit Helfern oder Besuchern muss dem Gegenüber transparent mitgeteilt werden, wo der Beitrag veröffentlicht wird. Insbesondere für Content-Creator besteht zudem die Pflicht, die Akkreditierung im Beitrag der Berichterstattung offenzulegen.

DSGVO & Bildrechte

  • Einwilligung: Bei Aufnahmen von Einzelpersonen (insb. Cosplayer) muss die ausdrückliche Einwilligung vorliegen.
  • Nachweispflicht: Bei Bildabgabe muss die Einwilligung zur Veröffentlichung versichert werden.
  • Kinder: Aufnahmen von Minderjährigen ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten sind untersagt.

Sanktionen & Blacklist

Eine dauerhafte Sperre erfolgt bei:

  • Nicht-Berichterstattung: Ausbleiben der Beiträge oder Belege trotz Akkreditierung.
  • Rechtsverstöße: Missachtung von DSGVO-Vorgaben oder Persönlichkeitsrechten.
  • Fehlverhalten: Störung des Convention-Ablaufs oder Missachtung von Anweisungen.

Antragsverfahren & Fristen

  • Prüfung der Voraussetzungen: Wir bitten Sie, vor der Einreichung eines Antrags kritisch zu prüfen, ob Ihr Profil unseren Richtlinien entspricht. Um die Bearbeitungsqualität zu sichern und Ressourcen zu schonen, sollten Akkreditierungsanfragen nur bei einer realistischen Erfüllung der Kriterien gestellt werden.
  • Frist: Anträge sind bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung über das Online-Formular einzureichen.
  • Spätanträge: Anträge nach dieser Frist werden nur in begründeten Ausnahmefällen geprüft. Wir garantieren für Spätanträge weder eine Bearbeitung noch eine aktive Rückmeldung oder Begründung im Falle einer Ablehnung.
  • Keine Begründungspflicht: Die Convention-Leitung ist nicht verpflichtet, Absagen im Detail zu begründen. Die Entscheidung über eine Akkreditierung obliegt allein dem Veranstalter.

Entzug der Akkreditierung

Die Convention-Leitung kann Akkreditierungen bei falschen Angaben, Missachtung der Richtlinien/Regeln, Störungen oder illegalen Aktivitäten widerrufen. Auch während der Veranstaltung.

Akkreditierung

Bitte senden Sie uns mindestens einen Nachweis Ihrer redaktionellen Tätigkeit.
z.B. Presseausweis, Redaktionsbestätigung, Impressum, Mediakit, etc. (keine Screenshots von Social-Media Kanälen)
Frag den Kiwi
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