Allgemeine Regeln für Besucher

Schäden aller Art sind zu vermeiden, insbesondere Feuer-, Wasser-, Vandalismus- und Diebstahlschäden. Eigenständige Änderungen an Gebäude und Technik sind untersagt. Der Veranstalter FrankenMEXX bittet um einen rücksichtsvollen, respektvollen und pfleglichen Umgang miteinander (auch mit Passanten auf dem Weg von oder zur Veranstaltung), der Einrichtung und dem Besitz anderer Besucher. 

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt in jedem Falle Folge zu leisten.

Grundsätzlich sind alle Waffen und Kostüme, welche nach der deutschen Gesetzgebung verboten sind, auch auf der FrankenMEXX nicht erlaubt. Im Folgenden wird spezifischer auf verschiedene Regelungen eingegangen. Aufgrund unserer Safe Space Policy und den aktuellen Ereignissen bitten wir darum, auch militärisch angelehnte Cosplays, Flaggen oder Ähnliches zu vermeiden und mit Nachsicht und Sorgfalt zu handeln. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die FrankenMEXX keine Haftung für Beschädigungen an Cosplays, Waffen und Gegenständen – unabhängig der Klassifizierung (verboten, beanstandet, erlaubt) – übernimmt.

Diese Regeln gelten als allgemeine Richtlinie. Im Zweifel oder in bestimmten Einzelfällen hat die FrankenMEXX das letzte Wort.

Inhaltsverzeichnis
Stand: 21. Juni 2024

Allgemeine Besucherregeln (ABR)

Ausweispflicht

Während der gesamten Veranstaltung herrscht Ausweispflicht, das heißt, es muss ein gültiger Altersnachweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Kinderausweis; andere Dokumente werden nicht akzeptiert!) mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten besuchen. 

Belästigung

Belästigungen von Besuchern, Personal oder Passanten sind strikt verboten und können eine Straftat darstellen.
NEIN heißt NEIN und nicht vielleicht oder eventuell.
Wer belästigt wird, wendet sich bitte sofort an ein Team-Mitglied der FrankenMEXX.

Sauberkeit, Toiletten, Hygiene

Auf eine ordnungsgemäße Nutzung der Toiletten ist zu achten. Klobürste und ausreichendes Spülen sind Pflicht und keine Kür.
Haarsprays und Deos sind nur eingeschränkt in maßvollen Dosierungen zu verwenden.
Es wird ausdrücklich empfohlen, sich nach jedem Toilettengang und auch zwischendurch die Hände gründlich mit Seife zu waschen und Desinfektionsmittel zu verwenden!
Dadurch wird die Verbreitung von bakteriellen und viralen Krankheiten eingeschränkt! Wenn sich jemand unwohl fühlt, ist dies sofort dem FrankenMEXX-Team zu melden!

Auf dem gesamten Gelände ist auf Sauberkeit zu achten. Abfall jedweder Art ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. 

Alkohol- und Drogenverbot

Auf dem gesamten Gelände besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Berauschte Personen werden gar nicht erst eingelassen. Personen, die Alkohol oder illegaler Drogen konsumieren oder auch nur mit sich führen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und ggf. der Strafverfolgung übergeben. 

Rauchverbot

Rauchen ist auf dem Außengelände erlaubt. Auf dem restlichen Veranstaltungsgelände ist das Rauchen (inkl. Shishas, E-Zigaretten u. ä.) verboten. Die Zigarettenstummel sind ausnahmslos in die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu entsorgen.

Parken

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt. Es gelten die Relgeln der StVo gemäß ausgewiesener Parkflächen.

Tiere

Das Mitführen von Tieren auf dem Gelände ist untersagt.
Eine Ausnahme bilden sogenannte Assistenz-Tiere, die speziell für die Versorgung und Unterstützung körperlich oder geistig beeinträchtigter Personen trainiert sind, z.B. Blinden-, Panik- oder andere Begleithunde.
Die Besucher sind dazu angehalten, Assistenz-Tiere weder abzulenken, zu füttern oder zu verängstigen, da dies eine Gefährdung des Besitzers mit sich bringt.

Generelle Verbote

  • Offenes Feuer
  • Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards (Innenbereich)
  • Konfettikanonen
  • Ballspiele
  • Showkämpfe (Diese nur im Rahmen der Talentshow auf der Bühne)
  • Steckdosennutzung (Nur den Organisatoren, den Händlern und den Helfern vorbehalten. Einzelne Ausnahmen nur nach Rücksprache und in Ausnahmefällen möglich.)
  • Selfiesticks (andere Besucher und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden)
  • Verkaufen von Waren und Verteilen/Auslegen von Werbematerialien ohne Genehmigung der Veranstaltungsleitung
  • Drohnen und funkgesteuerte Geräte

Gewährleistung

Jeder Teilnehmer der Veranstaltung ist verpflichtet, selbst auf seinen Besitz zu achten. Für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Verlust von Wertgegenständen

Alle Fundsachen werden während der Veranstaltung an der Garderobe/Waffencheck gesammelt und können während der Veranstaltung dort abgeholt werden. 

Alle gefundenen Gegenstände sind dort abzugeben. (§ 965 BGB) Ein Nicht-Abgeben erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung und ist somit strafbar.
Nach dem Ende der Veranstaltung werden alle Gegenstände an der Pforte der Meistersingerhalle abgegeben und können dort im Rahmen der dortigen Abholbedingungen abgeholt werden.

Folgen bei Nichtbeachtung

Bei mutwilligen Regelverstößen behält sich der Veranstalter das Ausschließen von der Veranstaltung und gegebenenfalls das Einleiten strafrechtlicher Schritte vor.

Nutzungsrechte an Fotos

Die Nutzungsrechte an allen während der Veranstaltung von den Fotografen des FrankenMEXX-Teams aufgenommenen Bild- und Tonaufnahmen liegen beim Veranstalter. Diese Bild- und Tonaufnahmen dürfen von der FrankenMEXX zu Eigenwerbezwecken auf der Homepage, auf Flyern, Broschüren, Videoportalen (allgemein allen Werbemitteln) verwendet werden. Wer mit einer Veröffentlichung auf der Vereinshomepage oder im Zuge von Informationsveranstaltungen und Werbemitteln nicht einverstanden ist, meldet sich bitte vor Beginn der Veranstaltung bei einem Mitglied des Organisationsteams.

Ein verantwortungsvoller Umgang ist auch mit Imitaten zwingend notwendig. Zielt nicht ohne vorheriges Einverständnis auf andere Personen, in Räume hinein oder aus Räumen heraus!

A. Verbotene Waffen und Gegenstände

Verbotene Waffen und Gegenstände dürfen keinesfalls zur Veranstaltung mitgebracht werden. Der Versuch, dennoch damit auf das Gelände zu kommen, hat sofortiges Hausverbot und eine strafrechtliche Anzeige zur Folge.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die mitführende Person im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist.

Beim Tragen und Führen der Waffen in der Öffentlichkeit gilt selbstverständlich das allgemeine Waffengesetz. Bitte beachtet, dass die FrankenMEXX aus gesetzlicher Sicht als öffentliche Veranstaltung zu sehen ist.

Verbotene Waffen und Gegenstände:

  • Funktionstüchtige Schusswaffen nach Waffengesetz inklusive Munition.
  • Anscheinswaffen nach § 42a WaffG
    • Das Mitführen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden. (§ 53 WaffG)
    • Anscheinswaffen sind Waffen jeglicher Art, die dazu geeignet sind, optisch von Laien als echte Waffe interpretiert zu werden. Ausgenommen sind Gegenstände, die offensichtlich zum Spielen bestimmt sind. Spielzeugwaffen sind erkennbar durch ihre Größe (50% größer oder kleiner als echte Waffen), neonfarbene Materialien oder das Fehlen von Kennzeichnungen von Feuerwaffen. (WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6)
    • Ausnahmen: Anscheinswaffen für Fotoshootings und Cosplay-Wettbewerbe dürfen auf dem Gelände ausschließlich in einem geschlossenen Behälter transportiert werden. Siehe Abschnitt “Beanstandete Waffen und Gegenstände”.
  • Explosivkörper und Pyrotechnik (Feuerwerk, Rauch, …).
  • Gaspistolen, Luftdruckwaffen (Geschossenergie nicht ausschlaggebend).
    • inklusive Munition (einschließlich Akkus, Batterien, CO²-Kapseln, …).
  • Schlagringe.
  • Wurfwaffen.
  • Stahlruten.
  • Totschläger.
  • Würgewaffen (z.B. Eisenketten) ohne Sollbruchstelle.
  • Nunchakus.
  • Baseballschläger aus Holz oder Metall.
  • Hieb- und Stichwaffen mit Metallklinge (egal ob scharf oder stumpf).
  • Peitschen aller Art.
  • Spritzen und Nadeln, sofern medizinisch nicht notwendig oder eindeutig als Attrappe erkennbar.
  • Konfettikanonen.
  • Funktionsfähige Wasserpistolen, Wasserbomben.
  • Taser (unabhängig, ob ein Prüfsiegel vorhanden ist)
  • Pfefferspray / Tier-Abwehrspray.
  • Bögen, Schleudern und Armbrüste mit funktionierenden Sehnen.
  • Alle weiteren Gegenstände, die dem Waffengesetz unterliegen.

B. Beanstandete Waffen und Gegenstände

Beanstandete Waffen und Gegenstände werden nach der Begutachtung beim Waffencheck bzw. in einem separaten Raum gelagert. Werden diese Gegenstände für Fotos oder den Auftritt beim Bühnenprogramm benötigt, merkt dies bei Abgabe am Waffencheck (und bei der Anmeldung zu den Wettbewerben) an, da für diese eine andere Kennzeichnungen verwendet wird und diese in einer Liste vermerkt werden müssen. Sie werden dann nach Absprache von einem FrankenMEXX-Helfer in den Fotoraum (Wir behalten uns vor, diesen Fotoraum-Bring- und Holdienst, z.B. bei einer zu geringen Personaldichte, abzulehnen.) bzw. zur Bühne gebracht und dürfen ausschließlich dort getragen werden. Anschließend werden sie von einem FrankenMEXX-Helfer wieder zurück zum Waffencheck gebracht. Beim Verlassen der Veranstaltung sind die eingelagerten Waffen wieder abzuholen. Nicht abgeholte Waffen werden als Fundsache behandelt (siehe 7. “Verlust von Wertgegenständen”).

Beanstandete Waffen und Gegenstände:

  • Waffen und Gegenstände mit einer Gesamtlänge ab 150 cm. (Bei Schwertern inkl. Schwertscheide)
  • Spielzeug-Schusswaffen und deren Projektile (z.B. NERF, Dart Zone, X Shot, etc.).
  • Anscheinswaffen, welche in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
  • 3D-gedruckte Waffen unterlaufen am Waffencheck einer Einzelprüfung.
    • Hinweis: Scharfe Kanten sowie Spitzen müssen abgefeilt werden.
    • Hinweis: Scharf brechende Materialien (z.B. Resin) müssen gegen spitze Bruchstellen abgesichert werden.
  • Massive Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, GFK („Fiberglas“), Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Bambusschwerter, Lanzen, Speere etc.).
  • Waffen, Stäbe und andere Gegenstände aus einer Kombination von Holz oder Metall und eventuell verarbeiteten anderen Materialien, wenn der Holz-/ Metallanteil überwiegt.
  • Waffen aus Holz, Gießharz und Hartplastik (massivem Plastik; im Vergleich zu Hohlplastik – lediglich die äußere Form aus Plastik, innen hohl).
  • Pfeile und Bolzen aller Art für Bogen und Armbrust, unabhängig vom Material (außer sie sind fest im Köcher verklebt).
  • Laserpointer aller Art.
  • Ketten, Leinen, Reitgerten u.ä. ohne Sollbruchstellen und mit funktionsentsprechender Schlagkraft.
  • Skateboards, Waveboards, Longboards und ähnliche Gegenstände.
  • Bowling- und Kegelkugeln.
  • Theaterutensilien (Einzugmesser, Bruchstellenketten, präparierte und somit leicht zerbrechliche Stuntgegenstände und Waffen, sofern sie nicht gegen verbotene Regeln verstoßen).

Wir behalten uns das Recht vor, sperrige Gegenstände wie beispielsweise Instrumente oder Schirme (z.B. Papierschirme) sowie andere Accessoires, die dem Cosplayzweck dienen und von uns als Risiko eingeschätzt werden, einzubehalten.

C. Erlaubte Waffen und Gegenstände

Erlaubte Waffen und Gegenstände haben eine Gesamtlänge bis 150 cm und dürfen während der gesamten Veranstaltung getragen werden. Auch im Falle einer auseinandernehmbaren Waffe zählt die Gesamtlänge. Sind Teile von einer solchen Waffe akzeptiert, kann der überflüssige bzw. zu große Teil beim Waffencheck hinterlegt werden.

Erlaubte Waffen und Gegenstände:

  • Waffenimitationen aus Schaumstoffen, Gummi, Pappe, Pappmaché, Hohl-, LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoff- oder Latex-Nachbildungen mit Stabilisationskern aus Fiberglas oder weichem Plastik) mit Ummantelung aus cosplay-tauglichen Materialien (Worbla, Cosplayflex).
  • Waffen und Stäbe aus einer Kombination von Holz oder Metall und/oder Pappe/ Pappmaché/ Plastik/ Weichmaterial, wenn der Holz-/ Metallanteil nicht überwiegt.
  • Stäbe, die zwar gegen oben genannte Satzung verstoßen, bei denen aber deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen. Diese müssen vollständig mit Polstermaterial ummantelt sein.
  • Baseballschläger aus Weichschaumstoff oder Hohlplastik.
  • Bögen und Schleudern ohne funktionierende Sehne und Köcher (Pfeile sind beanstandet, außer sie sind fest im Köcher verklebt).

Cosplayregeln

A. Verbotene Kostüme

  • Die Darstellung realer politischer, religiöser oder militärischer Uniformen ist nicht erlaubt. Insbesondere Uniformen mit Abzeichen aus der Gegenwart. Einschließlich Namen und Abzeichen aktiver Diensteinheiten & Gruppierungen (z.B. SWAT, GSG, etc.). Weitere Informationen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__3.html
  • Wir bitten bei der Darstellung von Zeichen und Symbolen §86a des StGB zu beachten (z.B. Hakenkreuze, schwarze Sonne, faschistische Symboliken, etc.) Dies gilt auch für Symbole mit hohem Verwechslungscharakter. Weitere Informationen hier: Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen (verfassungsschutz.de)
  • Scharfe Ecken, Kanten, Spikes, o.ä. an Kostümen und Zubehör, sofern kein weiches, verformbares Material dafür verwendet wird.
  • Spitze Nieten und Stacheln, egal welche Länge.
  • Metall oder anderweitig verstärkte Kleidungsstücke (außer Sicherheitsschuhe), deren Verstärkung nicht direkt erkennbar ist, sind nicht erlaubt. Weitere Beispiele: Taktische Handschuhe, Quarzhandschuhe, verstärkte Knieschoner, Handschuhe mit Nieten (auch stumpfe), etc.
  • Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Gesäß müssen ausreichend von Kleidung oder Kostümteilen bedeckt sein – das gilt für alle Geschlechter.
  • Generell nicht erlaubt sind Kostüme mit Ketten, Fesseln, Hundeleinen oder Ähnlichem aus Metall oder anderem, festem Material. Falls diese abnehmbar sind, sind diese Teile beim Waffencheck abzugeben. Ist dies nicht möglich, ist kein Zutritt zu den Räumen der FrankenMEXX gestattet.

 

B. Beanstandete Kostüme

Cosplays, welche auf nachfolgende Regeln dieser Kategorie („Beanstandete Kostüme“) zutreffen, können im Vorfeld mit dem Team der FrankenMEXX abgestimmt werden. Die FrankenMEXX möchte ein Ort für Toleranz, Respekt, umsichtigen Handelns sowie der Vielfalt sein. Es ist bei der Gestaltung der Cosplays darauf zu achten, dass keine Bevölkerungsgruppe, Ethnie oder Kultur diskriminiert oder beschämt werden. Unsere Welt ist vielfältig. Bitte geht wertschätzend damit um. 

  • Motorradhelme sind am Waffencheck oder der Garderobe abzugeben und können für Fotos im Fotoraum temporär getragen werden. 
  • Generische Vermummungen aller Art (z.B. Gasmasken, Sturmhauben oder sonstige Vollmasken) sind im Vorfeld mit dem FrankenMEXX-Team abzustimmen. Diese dürfen nur für Fotos im Fotoraum getragen werden. Individuelle Vermummungen (z.B. Furrys, Naruto Anbu Masken oder Oni-Masken) sind erlaubt. Medizinische Masken zum Schutz sind erlaubt.
  • Rüstungsteile (sichtbar) aus Metall müssen fest am Körper befestigt sein, lose Teile müssen dem Waffencheck vorgestellt werden
    • Besucher mit Vollmetallrüstungen müssen von einer Person ohne Sicht-/ Bewegungseinschränkung begleitet werden.
  • Wir behalten uns vor, verstörende Cosplays (z.B. Darstellungen von extremen Verletzungen/ Gewalt oder hohen Gore-/ Ekel-Faktor) abzulehnen.
  • Darstellungen von realen, menschlichen Hautfarben, welche nicht der eigenen entsprechen, sind nicht erlaubt (Brown- / White- / Blackfacing). Nicht natürliche menschliche Hautfarben sind hingegen erlaubt. 
  • Make-up, Kunstblut, Farben sowie zum Kostüm gehörige „Verschmutzungen“ dürfen nicht abfärben, das gilt auch für Glitzer.
  • Pornografische Darstellungen sind nicht erlaubt. z.B. Ahegao Pullover, Dakimakura, Fahnen, Schilder, etc. Bei freizügigen Motiven müssen Geschlechtsmerkmale verdeckt sein.

C. Erlaubte Kostüme

  • Fur-, Morphsuits/ Zentais sind grundsätzlich erlaubt. Suits, die ggf. dem Punkt “verstörende Cosplays” zuzuordnen sind, sind im Vorfeld mit dem FrankenMEXX-Team abzustimmen.
  • Alltagsgegenstände wie z.B. handelsübliche Gehstöcke (die medizinisch notwendig sind), Musikinstrumente und Regenschirme sind erlaubt.
  • Kontaktlinsen jeder Art sind erlaubt.
  • Da man Glitzer noch Jahre später an Stellen findet, die man bis dato gar nicht kannte, bitten wir für uns und für die Reinigungskräfte der Meistersingerhalle darum, auf Streu-Glitzer zu verzichten.

Maximalmaße für ausladende Kostüme:

  • Röcke/Kleider: max. 150 cm Durchmesser.
  • Schleppen ab 30 cm Länge müssen hochgesteckt / getragen werden. 
  • Schweife: maximale Länge bis zum Boden.
  • Feststehende Flügel: max. 150 cm Spannweite insgesamt. 
  • Ausklappbare Flügel dürfen eine Spannweite von 200 cm erreichen. Im eingeklappten Zustand dürfen sie 150 cm Spannweite nicht überschreiten. Diese bitte nur für Fotos und bei ausreichend Platz ausstrecken.
  • Höhe des Kostüms inklusive aller Bestandteile: max. 250 cm
  • Stacheln entsprechender Arm- und Halsbänder sowie Gürtel dürfen maximal 10 cm (Empfehlung: 5 cm) lang sein. Sie müssen außerdem stumpf und aus weichem Material (z.B. Schaumstoff) sein.
  • Sperrige Kostümteile (z.B. starre Schwertscheiden oder Schweife) müssen abnehmbar sein, wenn ihr das Maid-Café besuchen wollt.
  • Sollten ausladende Kostüme bzw. deren Teile den Ablauf der Convention stören, behalten wir uns das Recht vor, die Teile am Waffencheck einzuziehen.

Safe Space Policy

Die FrankenMEXX möchte ein sicheres und inklusives Umfeld gewährleisten, in dem ein respektvoller und gleichwertiger Umgang gepflegt wird. Der Schutz und die physische wie psychische Unversehrtheit all unserer Besucher*innen und Helfer*innen hat für uns oberste Priorität.

Was ist eine Belästigung?

Dies beinhaltet jede Form von unangebrachten, diskriminierenden verbalen Äußerungen in Bezug auf Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, körperliche oder mentale Beeinträchtigungen, Aussehen, Ethnie, Rasse, Alter oder Religion. Außerdem fallen hierunter alle Formen absichtlicher Einschüchterung, Nachstellens/Stalkings, nicht-abgesprochenen Fotografierens oder Filmens anderer Personen, ununterbrochene Störungen von Vorträgen, unangemessener Körperkontakt und unerwünschte sexuelle Annäherungen. 

Damit wir aktiv helfen und Maßnahmen ergreifen können

Gegenüber Personen, die ein unangebrachtes Verhalten ausüben, können wir als Organisator Maßnahmen ergreifen, die wir für angemessen halten. Diese können von der Verwarnung der betreffenden Person bis zu deren Ausschluss auf der aktuellen sowie zukünftigen Veranstaltungen reichen.
Sollte es im Zuge dessen notwendig sein, die Polizei zu kontaktieren, werden wir dies als Organisator tun. Den betroffenen Personen stehen wir dabei jederzeit zur Seite.

Wo du Hilfe findest

Wirst du oder eine andere Person belästigt, findest du immer FrankenMEXX-Helfer*innen am Eingang und am Info-Point / Waffencheck. Obendrein kannst du dich an unsere Ordner*innen wenden, die im ganzen Haus verteilt an den Türen stehen und auch Rundgänge machen.
Die Helfer*innen und Ordner*innen erkennst du an den Umhängeschildchen und / oder an den FrankenMEXX T-Shirts und Hoodies.

Fragen?

Konkrete Anfragen, ob ein Kostüm oder bestimmte Requisiten getragen werden dürfen oder nicht, können mit Foto und Angaben des Charakters (Spiel, Name der Figur, etc.) vorab über die sozialen Medien (Discord, E-Mail, etc.) angefragt werden. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig gefragt!
Wir behalten uns vor, vor Ort eine Neubewertung einzelner Cosplays durchzuführen, da einige Sachverhalte auch erst vor Ort entschieden werden können. Das letzte Wort hat immer das FrankenMEXX-Team.