Allgemeine Regeln für Besucher

Schäden aller Art sind zu vermeiden, insbesondere Feuer-, Wasser-, Vandalismus- und Diebstahlschäden. Eigenständige Änderungen an Gebäude und Technik sind untersagt. Der Veranstalter FrankenMEXX bittet um einen rücksichtsvollen, respektvollen und pfleglichen Umgang miteinander (auch mit Passanten auf dem Weg von oder zur Veranstaltung), der Einrichtung und dem Besitz anderer Besucher. 

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt in jedem Falle Folge zu leisten.

Grundsätzlich sind alle Waffen und Kostüme, welche nach der deutschen Gesetzgebung verboten sind, auch auf der FrankenMEXX nicht erlaubt. Im Folgenden wird spezifischer auf verschiedene Regelungen eingegangen. Aufgrund unserer Safe Space Policy und den aktuellen Ereignissen bitten wir darum, auch militärisch angelehnte Cosplays, Flaggen oder Ähnliches zu vermeiden und mit Nachsicht und Sorgfalt zu handeln. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die FrankenMEXX keine Haftung für Beschädigungen an Cosplays, Waffen und Gegenständen – unabhängig der Klassifizierung (verboten, beanstandet, erlaubt) – übernimmt.

Diese Regeln gelten als allgemeine Richtlinie. Im Zweifel oder in bestimmten Einzelfällen hat die FrankenMEXX das letzte Wort.

Inhaltsverzeichnis
Stand: 13. April 2026

Allgemeine Besucherregeln (ABR)

Ausweispflicht

Während der gesamten Veranstaltung herrscht Ausweispflicht, das heißt, es muss ein gültiger Altersnachweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Kinderausweis; andere Dokumente werden nicht akzeptiert!) mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten besuchen. 

Belästigung

Belästigungen von Besuchern, Personal oder Passanten sind strikt verboten und können eine Straftat darstellen.
NEIN heißt NEIN und nicht vielleicht oder eventuell.
Wer belästigt wird, wendet sich bitte sofort an ein Team-Mitglied der FrankenMEXX.

Sauberkeit, Toiletten, Hygiene

Auf eine ordnungsgemäße Nutzung der Toiletten ist zu achten. Klobürste und ausreichendes Spülen sind Pflicht und keine Kür.
Haarsprays und Deos sind nur eingeschränkt in maßvollen Dosierungen zu verwenden.
Es wird ausdrücklich empfohlen, sich nach jedem Toilettengang und auch zwischendurch die Hände gründlich mit Seife zu waschen und Desinfektionsmittel zu verwenden!
Dadurch wird die Verbreitung von bakteriellen und viralen Krankheiten eingeschränkt! Wenn sich jemand unwohl fühlt, ist dies sofort dem FrankenMEXX-Team zu melden!

Auf dem gesamten Gelände ist auf Sauberkeit zu achten. Abfall jedweder Art ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. 

Alkohol- und Drogenverbot

Auf dem gesamten Gelände besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Berauschte Personen werden gar nicht erst eingelassen. Personen, die Alkohol oder illegaler Drogen konsumieren oder auch nur mit sich führen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und ggf. der Strafverfolgung übergeben. 

Rauchverbot

Rauchen ist auf dem Außengelände erlaubt. Auf dem restlichen Veranstaltungsgelände ist das Rauchen (inkl. Shishas, E-Zigaretten u. ä.) verboten. Die Zigarettenstummel sind ausnahmslos in die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu entsorgen.

Parken

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt. Es gelten die Regeln der StVo gemäß ausgewiesener Parkflächen.

Die Nutzung der Parkplätze ist kostenpflichtig! [Info hier]

Tiere

Das Mitführen von Tieren auf dem Gelände ist untersagt.
Eine Ausnahme bilden sogenannte Assistenz-Tiere, die speziell für die Versorgung und Unterstützung körperlich oder geistig beeinträchtigter Personen trainiert sind, z.B. Blinden-, Panik- oder andere Begleithunde.
Die Besucher sind dazu angehalten, Assistenz-Tiere weder abzulenken, zu füttern oder zu verängstigen, da dies eine Gefährdung des Besitzers mit sich bringt.

Generelle Verbote

  • Offenes Feuer
  • Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards (Innenbereich)
  • Konfettikanonen
  • Ballspiele
  • Showkämpfe (Diese nur im Rahmen der Talentshow auf der Bühne)
  • Steckdosennutzung (Nur den Organisatoren, den Händlern und den Helfern vorbehalten. Einzelne Ausnahmen nur nach Rücksprache und in Ausnahmefällen möglich.)
  • Selfiesticks (andere Besucher und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden)
  • Verkaufen von Waren und Verteilen/Auslegen von Werbematerialien ohne Genehmigung der Veranstaltungsleitung
  • Drohnen und funkgesteuerte Geräte

Gewährleistung

Jeder Teilnehmer der Veranstaltung ist verpflichtet, selbst auf seinen Besitz zu achten. Für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Verlust von Wertgegenständen

Alle Fundsachen werden während der Veranstaltung an der Garderobe/Cosplay-Check gesammelt und können während der Veranstaltung dort abgeholt werden. 

Alle gefundenen Gegenstände sind dort abzugeben. (§ 965 BGB) Ein Nicht-Abgeben erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung und ist somit strafbar.
Nach dem Ende der Veranstaltung werden alle Gegenstände an der Pforte der Meistersingerhalle abgegeben und können dort im Rahmen der dortigen Abholbedingungen abgeholt werden.

Folgen bei Nichtbeachtung

Bei mutwilligen Regelverstößen behält sich der Veranstalter das Ausschließen von der Veranstaltung und gegebenenfalls das Einleiten strafrechtlicher Schritte vor.

Nutzungsrechte an Fotos

Die Nutzungsrechte an allen während der Veranstaltung von den Fotografen des FrankenMEXX-Teams aufgenommenen Bild- und Tonaufnahmen liegen beim Veranstalter. Diese Bild- und Tonaufnahmen dürfen von der FrankenMEXX zu Eigenwerbezwecken auf der Homepage, auf Flyern, Broschüren, Videoportalen (allgemein allen Werbemitteln) verwendet werden. Wer mit einer Veröffentlichung auf der Vereinshomepage oder im Zuge von Informationsveranstaltungen und Werbemitteln nicht einverstanden ist, meldet sich bitte vor Beginn der Veranstaltung bei einem Mitglied des Organisationsteams.

Auch mit Requisiten muss verantwortungsvoll umgegangen werden.

Bitte:

  • Zielt nicht ohne Einverständnis auf andere Personen.
  • Zielt nicht in Räume hinein oder aus Räumen heraus.
  • Behandelt Requisiten immer so, als könnten sie andere verletzen.

Entscheidend ist nicht das Material, sondern Bauart, Stabilität und mögliche Wirkung eines Gegenstands.

Markierungen anderer Conventions

Bitte entfernt vor der Anreise alle Kabelbinder, Bänder oder Prüfmarken von Sicherheitsüberprüfungen auf Cosplay-Veranstaltungen (auch der FrankenMEXX). Requisiten mit solchen Markierungen müssen vor dem Betreten der Hallen beim Cosplay-Check der FrankenMEXX neu geprüft werden.
Auf Wunsch kann der Cosplay-Check alte Markierungen mit eurem Einverständnis entfernen. Ein Betreten der Hallen mit fremden/alten Markierungen ist nicht erlaubt.

Verbotene Waffen und Gegenstände

Folgende Gegenstände dürfen nicht auf die Veranstaltung mitgebracht werden.
Der Versuch, diese auf das Gelände zu bringen, kann zu Hausverbot und rechtlichen Konsequenzen führen.
Ein vorhandener Waffenschein oder eine andere Berechtigung ändert daran nichts.

Verboten sind insbesondere

  • funktionstüchtige Schusswaffen und Munition
  • Gaspistolen, Luftdruckwaffen oder ähnliche Geräte
  • Explosivkörper oder Pyrotechnik (Feuerwerk, Rauch etc.)
  • realistische Nachbildungen von Handgranaten oder ähnlichen Sprengkörpern
  • Taser
  • Pfefferspray oder Tierabwehrspray
  • Bögen, Armbrüste oder Schleudern mit funktionierender Sehne
  • Schlagringe
  • Wurfwaffen
  • Totschläger oder Stahlruten
  • Nunchakus
  • Peitschen oder andere Schlaginstrumente
  • Hieb- oder Stichwaffen mit harter, ungepolsterter Klinge
  • Baseballschläger aus Holz oder Metall
  • funktionierende Wasserpistolen oder Wasserbomben
  • Konfettikanonen
  • Laserpointer
  • Handschellen oder ähnliche Fesselgeräte
    • insbesondere aus Metall oder mit funktionierendem Verschlussmechanismus
    • ausgenommen sind leicht lösbare Spielzeug-Handschellen mit Sollbruchstelle
  • Spritzen, Kanülen oder ähnliche Gegenstände ohne medizinische Funktion (insbesondere mit harter Spitze oder Stichwirkung)
  • alle weiteren Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen

Anscheinswaffen

Anscheinswaffen im Sinne des § 42a WaffG dürfen nicht offen getragen werden.
Sie dürfen nur:

  • in einem verschlossenen und
  • nicht einsehbaren Behälter

transportiert werden.
Dann gelten sie als beanstandeter Gegenstand und dürfen nicht frei auf dem Gelände getragen werden.
Ungesichert mitgebrachte Anscheinswaffen sind nicht zulässig und dürfen nicht auf das Gelände mitgenommen werden. Sie können aus Sicherheits- und Haftungsgründen auch nicht beim Cosplay-Check angenommen oder verwahrt werden.

Der Grund ist die Außenwirkung:
Wenn ein Gegenstand für Außenstehende wie eine echte Schusswaffe aussieht, kann das zu Polizeieinsätzen oder Sicherheitsproblemen führen.

Lagerung von verbotenen Gegenständen

Der Cosplay-Check kann die Annahme oder Lagerung von Gegenständen im Einzelfall ablehnen, wenn dies aus rechtlichen Gründen oder aufgrund von Sicherheits- und Haftungsvorgaben erforderlich ist.
Ein Anspruch auf Annahme oder Lagerung besteht nicht.

Dies gilt insbesondere für Gegenstände, die ihrer Bauart nach dazu geeignet sind:

  • Personen gezielt zu verletzen
  • in Menschenmengen Panik auszulösen
  • in geschlossenen Veranstaltungsräumen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darzustellen

In solchen Fällen dürfen die Gegenstände nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.

Beanstandete Waffen und Gegenstände

Diese Gegenstände müssen einer Einzelprüfung unterzogen werden, ob sie frei auf dem Gelände getragen werden dürfen oder nicht. (Wichtig: Weitere Klarstellungen, Ausnahmen und Beispiele findet ihr weiter unten in den Regeln.)
Sie werden nach Prüfung beim Cosplay-Check aufbewahrt und dürfen nur nach Absprache für Fotos oder Bühnenauftritte genutzt werden.
Entscheidend ist nicht das Material, sondern:

  • Stabilität
  • Schlagwirkung
  • Stichwirkung
  • Länge
  • Zugbelastbarkeit
  • Bruch- oder Splitterrisiko

Typische Beispiele

Beanstandet werden unter anderem:

  • Gegenstände mit einer Gesamtlänge über 150 cm (inkl. Scheide bei Schwertern)
  • Schwerter und schwertähnliche Requisiten (z. B. Katana, Claymores, Zweihänder), insbesondere bei harter Bauweise oder erhöhter Stabilität
  • Spielzeugschusswaffen und deren Projektile (z.B. NERF, Dart Zone, X Shot, etc.)
  • Anscheinswaffen im verschlossenen Behälter
  • 3D-gedruckte Waffen mit harter Oberfläche
  • starre Requisiten mit Metall- oder Hartkern (z.B. metallene Lichtschwerter)
  • ungepolsterte Stäbe oder Rohre
  • Pfeile und Bolzen (außer fest im Köcher verklebt)
  • schwere Kugelobjekte (z. B. Bowlingkugeln)
  • sperrige oder gefährliche Requisiten (z.B. Skateboards, Waveboards)
  • Theater- oder Stuntgegenstände mit Bruchrisiko (z.B. Einzugmesser, Bruchstellenketten, präparierte und somit leicht zerbrechliche Stuntgegenstände und Waffen)
  • Musikinstrumente

Auch Requisiten mit unklarer Bauart können beanstandet werden.
Im Zweifel wird zugunsten der Sicherheit entschieden.

Beispiele für sichere Schwerter

Hinweis: Die folgenden Links dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Die FrankenMEXX steht in keiner Verbindung zu den genannten Shops und spricht keine Kaufempfehlungen aus. Die Bewertung erfolgt unabhängig vom Hersteller immer vor Ort durch den Cosplay-Check.

Seile, Ketten und Fessel-Accessoires

Seile, Ketten oder ähnliche Accessoires sind nur erlaubt, wenn sie keine Würge- oder Fesselwirkung haben und nicht als Peitsche oder vergleichbar eingesetzt werden können.
Zur Orientierung gilt:

  • maximale Drahtstärke der Kettenglieder: bis zu 8 mm
  • keine schweren Industrieketten oder Industrie-Seile
  • keine zugbelastbaren Fesselketten
  • keine Reitgerten oder ähnliche Schlaginstrumente
  • keine langen Ketten oder Seile mit Karabinern, Schlaufen oder ähnlichen Befestigungen

Im Zweifel kann der Cosplay-Check verlangen, dass solche Teile abgegeben werden.

Massive Stäbe oder harte Konstruktionen

Nicht erlaubt sind Gegenstände aus:

  • massivem Metall
  • massivem Holz
  • hartem Kunststoff
  • Resin oder ähnlichen Materialien

wenn sie stabil genug sind, um als Schlaginstrument genutzt zu werden.
Erlaubt sind solche Gegenstände nur, wenn sie:

  • vollständig gepolstert sind
  • keinen freilegbaren harten Kern haben
  • klar erkennbar nur zur Stabilisierung dienen

Aus Sicherheitsgründen kann der Cosplay-Check auch eigentlich erlaubte Gegenstände als beanstandet einstufen.

Erlaubte Gegenstände

Erlaubt sind Gegenstände, die:

  • nicht schlagfähig sind
  • nicht stichfähig sind
  • nicht zugbelastbar sind
  • nicht würgeeignet sind
  • nicht realistisch wie echte Waffen wirken

Typische Beispiele

Erlaubt sind insbesondere:

  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Latex oder Gummi
  • LARP-Waffen (auch LARP-Schilde, sofern diese nicht zu sperrig sind)
  • leichte, hohle Kunststoffrequisiten
  • Baseballschläger aus Weichschaum
  • Bögen ohne Sehne
  • vollständig gepolsterte Stabilisierungsstäbe

Entscheidend ist immer die Wirkung im Raum, nicht das Material.

Grundsatz

Auch rein dekorative Requisiten können andere verletzen. Die Bezeichnung eines Gegenstands (z. B. „Dekoration“, „Cosplay-Prop“ oder „Trainingsgerät“) ist für die Bewertung nicht entscheidend.
Wenn ein Gegenstand durch seine Bauart geeignet ist:

  • durch Schwung Kraft zu übertragen
  • zu stechen
  • zu würgen oder zu fesseln
  • durch Maße oder Gewicht gefährlich zu sein

ist er nicht zulässig oder wird beanstandet.
Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach Bauart, Stabilität und möglicher Wirkung eines Gegenstands oder Kostümteils.
Diese Regeln gelten unabhängig vom Alter der Person.

Verhalten und persönliche Erfahrung

Die Bewertung eines Gegenstands oder Kostümteils erfolgt unabhängig von der Erfahrung, Ausbildung oder Absicht der Person, die ihn trägt.
Aussagen wie „Ich kann damit umgehen“, „Ich bin vorsichtig“ oder „Ich benutze das nur für Fotos“ ändern nichts an der Bewertung.
Entscheidend ist ausschließlich die mögliche Wirkung des Gegenstands im Veranstaltungsumfeld.

Entscheidungen anderer Veranstaltungen

Regeln, Prüfungen oder Markierungen anderer Veranstaltungen sind für die FrankenMEXX nicht verbindlich.
Auch frühere Entscheidungen auf der FrankenMEXX begründen keinen Anspruch auf eine identische Bewertung.
Im Zweifel entscheidet der Cosplay-Check vor Ort.

Cosplayregeln

Die FrankenMEXX ist eine familienfreundliche Veranstaltung mit einem breiten Alters- und Besucherspektrum.
Unsere Cosplay-Regeln dienen der Sicherheit, einem respektvollen Miteinander und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Wichtig ist nicht die Absicht eines Kostüms oder Gegenstands, sondern wie er im Veranstaltungsumfeld wirkt.

TL:DR

  • Keine echten Waffen oder gefährlichen Requisiten
  • Keine realistisch wirkenden Schusswaffen
  • Verbotene Symbole (z.B. Swastika)
  • Keine extrem realistischen Gewalt- oder Verletzungsdarstellungen
  • Brust, Genitalbereich und Gesäß müssen bedeckt sein
  • Keine generischen Vermummungen (z. B. Sturmhauben)
  • Keine langen oder fesselgeeigneten Metallketten
  • Bei eingeschränkter Sicht oder Beweglichkeit kann eine Begleitperson erforderlich sein
  • Im Zweifel den Cosplay-Check fragen

Verbotene Kostüme

Folgende Darstellungen oder Konstruktionen sind nicht erlaubt.

Reale Uniformen und verbotene Symbolik

Nicht erlaubt sind:

  • Reale militärische, religiöse oder politische Uniformen der Gegenwart
    • Auch realistische Nachbildungen solcher Uniformen sind nicht erlaubt
  • Uniformen mit aktuellen Abzeichen oder Kennzeichnungen aktiver Einheiten (z. B. SWAT, GSG usw.)
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) sowie Darstellungen mit eindeutigem Bezug zu solchen Symbolen
  • Symbole mit hohem Verwechslungscharakter zu solchen Symbolen

Erlaubt sind:

  • Offensichtlich fiktive oder stilisierte Darstellungen ohne Bezug zu realen Organisationen
  • Allgemeine Darstellungen ohne konkreten Institutionsbezug (z. B. Nonnen, Priester), solange keine realen Abzeichen oder Zuordnungen verwendet werden

Wichtig: Auch fiktive Uniformen können im Einzelfall abgelehnt werden, wenn sie zu realistisch wirken oder mit realen Organisationen verwechselt werden können.

Gefährliche Kostümteile oder Bauteile

Nicht erlaubt sind Bauteile, die andere verletzen können. (Wichtig: Weitere Klarstellungen, Ausnahmen und Beispiele findet ihr weiter unten in den Regeln.)
Dazu gehören insbesondere:

  • scharfe oder spitze Metallteile
  • stabile Widerhacken
  • harte Spikes oder scharfkantige Dekoration
  • ungesicherte oder spitze Drahtenden
  • versteckte Verstärkungen in Kleidung oder Handschuhen
  • zugbelastbare Ketten, Leinen oder Fesseln

Nicht erlaubt sind auch Konstruktionen, die dazu geeignet sind:

  • durch Schwung Kraft zu übertragen
  • zu stechen
  • zu würgen oder zu fesseln
  • im Gedränge andere Besucher zu verletzen

(Ausnahmen für diese Punkte sind weiter unten beschrieben.)

Beispiele für problematische Materialien:

  • Metallspikes
  • massive Metallstangen
  • ungeschützte Drahtkonstruktionen
  • harte Resin-Spitzen
  • massive Holzstäbe
  • offene oder scharfe Glaskanten

Entscheidend ist immer die mögliche Wirkung im Gedränge, nicht nur das Material.

Freizügigkeit

Kostüme müssen folgende Körperbereiche blickdicht bedecken:

  • Brustbereich
  • Genitalbereich
  • Gesäß

Diese Regel gilt für alle Geschlechter gleichermaßen.
Nicht erlaubt sind für die oben beschriebenen Körperareale:

  • transparente Stoffe ohne Unterkleidung
  • Netze ohne Unterfütterung
  • sehr schmale oder unsicher befestigte Bedeckungen
  • Stoffe, bei denen Brustwarzen oder Intimbereich deutlich sichtbar sind
  • Hautfarbenes Material ohne klare optische Abgrenzung zum Körper

Im Zweifel kann eine kurze Bewegungsprüfung erfolgen (z. B. Arme heben oder leichtes Bücken).

Pornografische Darstellungen

Pornografische Motive oder eindeutig sexuelle Darstellungen sind im öffentlichen Veranstaltungsbereich nicht erlaubt.

Beispiele:

  • pornografische Motive auf Kleidung oder Requisiten
  • entsprechende Fahnen, Schilder oder Kissen
  • stark sexualisierte Darstellungen im öffentlichen Bereich

Metall, Nieten und dekorative Elemente

Metall ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist die Bauart und Wirkung.

Erlaubt sind zum Beispiel:

  • stumpfe Nieten ohne scharfe Kanten
  • dekorative Metallrüstungen ohne Schlagwirkung
  • dekorative Ketten ohne Würge- oder Fesselwirkung

Beispiele für erlaubte Materialien:

  • EVA-Foam
  • Worbla
  • Cosplayflex
  • Latex
  • Kunststoff
  • dünne dekorative Metallteile

Voraussetzung ist immer:

  • keine scharfen Kanten
  • keine spitzen Metallspikes
  • keine Schlagwirkung

Scharfe Kanten oder harte Metallspikes sind nicht erlaubt.

Dekorative Ketten und Seile

Dekorative Ketten und Seile werden hier als Kostümbestandteil bewertet. Funktionale oder schlagfähige Varianten fallen unter die Waffen- und Requisitenregeln.
Dekorative Ketten und Seile sind grundsätzlich erlaubt, solange sie keine Würge-, Fessel- oder Schlagwirkung haben.
Erlaubt sind zum Beispiel:

  • dekorative Ketten mit dünnen Gliedern (bis zu 8 mm Drahtstärke)
  • fest am Kostüm befestigte (Metall-)Ketten oder Seile, die nicht frei schwingen können
  • kurze Ketten oder Seile, die nicht als Schlinge oder Fessel verwendet werden können

Nicht erlaubt sind:

  • lange, lose, reißfeste Ketten oder Seile, die als Schlinge verwendet werden könnten (z.B. Metallketten)
  • Ketten oder Seile mit Karabinern, Schlaufen oder ähnlichen Befestigungen, die zum Fesseln oder zur Bildung einer Schlinge genutzt werden können
  • schwere Industrieketten oder Industrie-Seile
  • zugbelastbare Fesselketten oder Leinen

Entscheidend ist immer die Bauart und mögliche Wirkung im Gedränge, nicht das Material allein.

Vermummung und Masken

Personen müssen grundsätzlich identifizierbar bleiben.

Nicht erlaubt

Generische Vermummungen ohne Charakterbezug, zum Beispiel:

  • Sturmhauben (auch bedruckt)
  • einfarbige Skimasken
  • generische Gasmasken
  • gesichtsverhüllende Schlauchschals

Diese sind im Veranstaltungsbereich nicht erlaubt.

Ausnahmen

Sturmhauben sind erlaubt, wenn…

  • …sie unter einem Helm mit vollständiger Gesichtsabdeckung (z. B. mit Visier) getragen werden und nicht der Anonymisierung dienen. Sie dürfen nur getragen werden, wenn der Helm getragen wird.
  • …sie als Teil eines Cosplays in eine vollständige, klar erkennbare Darstellung eingebunden sind und nicht wie eine generische Vermummung wirken.

Nicht erlaubt sind weiterhin Darstellungen, bei denen die Vermummung trotz Charakterbezug überwiegend anonymisierend wirkt oder mit realen militärischen oder taktischen Einheiten verwechselt werden kann.

Erlaubt

Erlaubt sind Masken mit erkennbarem Charakterbezug, zum Beispiel:

  • Film-, Anime- oder Game-Masken
  • Oni-Masken
  • Anbu-Masken
  • Fantasy-Masken
  • Fursuits, Kigurumi oder vollständige Charakterköpfe

Masken sind nur erlaubt, sofern sie nicht unter die oben genannten verbotenen Vermummungen fallen.
Auch medizinische Masken sind erlaubt, wenn sie:

  • klar medizinischer Natur sind (z. B. OP- oder FFP2-Maske)
  • nicht zur vollständigen Anonymisierung genutzt werden
  • kein militärisches Tarnmuster (Camouflage) besitzen
  • nicht bemalt oder verändert sind, wenn dadurch die medizinische Schutzfunktion eingeschränkt wird

Jedwede Maskierung muss jederzeit abnehmbar sein und muss auf begründetes Verlangen des Personals (z.B. zur Feststellung der Identität) abgenommen werden.

Beanstandete Kostüme (Einzelfallprüfung)

Einige Kostüme oder Elemente müssen vor Ort geprüft werden.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • Motorradhelme
  • schwere Metallrüstungen
  • sehr große oder sperrige Kostüme
  • stark realistische Gewalt- oder Verletzungsdarstellungen
  • Make-up oder Kunstblut mit Verschmutzungsrisiko
  • Darstellungen realer menschlicher Hautfarben (Blackfacing, Brownfacing)

Bei Rüstungen mit eingeschränkter Sicht oder Beweglichkeit muss eine Begleitperson helfen. Panzerhandschuhe (Gauntlets) sind in den Hallen abzulegen. Sie können beim Cosplay-Check abgegeben oder von der Begleitperson im Rucksack transportiert werden. Für Fotos dürfen sie kurzzeitig angelegt werden.
Im Zweifel wird zugunsten der Sicherheit entschieden.

Horror- und verstörende Darstellungen

Nicht das Genre ist entscheidend, sondern die Realitätsnähe.
Nicht erlaubt oder beanstandet werden Darstellungen, die aus normaler Entfernung wie echte Gewalt- oder Todessituationen wirken.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • extrem realistische offene Wunden
  • freiliegende Organe oder Knochen
  • stark realistische Verstümmelungen
  • realistisch wirkende Leichendarstellungen
  • Darstellungen von Verwesung oder andere ekelerregende Darstellungen
  • gezielt einschüchternde Horrorinszenierungen im Laufpublikum
  • sexualisierte Gewalt

Stilisierte Darstellungen (z. B. Comic- oder Fantasy-Stil) sind grundsätzlich unproblematisch, sofern sie nicht gegen die oben genannten Punkte verstoßen.

Verhalten mit Requisiten und Inszenierungen

Cosplay-Darstellungen dürfen andere Besucher nicht erschrecken, bedrohen oder bedrängen.
Insbesondere ist nicht erlaubt:

  • andere Besucher ohne Einverständnis in bedrohliche Szenen einzubeziehen
    • z.B. das Nachspielen von polizeilichen/militärischen Einsätzen auf dem Gelände
  • Übergriffige Handlungen gegen andere Personen, egal welcher Art
    • Dazu zählen ausdrücklich auch unerwünschte körperliche Nähe oder sexuelle Anspielungen/Handlungen
  • Requisiten im Gedränge zu schwingen oder auf Personen zu richten
  • gezielte „Schreck- oder Horrorinszenierungen“ im Laufpublikum
  • Fotoszenen, die Wege oder Fluchtwege blockieren
  • Schaukämpfe ohne vorherige Absprache mit der FrankenMEXX

Für aufwendige Fotos oder Inszenierungen nutzt bitte dafür vorgesehene Fotobereiche.
Im Zweifel entscheidet der Cosplay-Check, die Ordner oder die Orga.

Menschen mit Behinderung und Assistenzmittel

Medizinisch notwendige Hilfsmittel sind ausdrücklich erlaubt.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • Rollstühle
  • Gehhilfen (z.B. Rollator)
  • medizinische Gehstöcke
  • Krücken
  • orthopädische Stützen

Diese gelten nicht als verbotene oder beanstandete Gegenstände.
Um unnötige Kontrollen zu vermeiden, können Gehstöcke oder Krücken nach kurzer Prüfung als zugelassen markiert werden.
Dekorative Erweiterungen dürfen jedoch keine zusätzliche Gefährdung verursachen.
Die medizinische Funktion hat immer Vorrang.

Erlaubte Kostüme

Erlaubt sind Kostüme, die:

  • keine scharfen oder harten Gefahrenstellen besitzen
  • keine Schlag-, Stich- oder Würgewirkung haben
  • keine verbotenen Symbole verwenden
  • keine realistisch verstörende Wirkung haben
  • den Freizügigkeitsregeln entsprechen

Typische Beispiele für erlaubte Cosplays:

  • EVA-Foam-Rüstungen
  • Worbla-Rüstungen
  • LARP-Waffen
  • Fur-Suits
  • Zentai- oder Morph-Suits
  • Musikinstrumente als Requisiten
  • Kontaktlinsen

Maximalmaße für ausladende Kostüme

Um ausreichend Platz für alle Besucher zu gewährleisten:

  • Röcke / Kleider: maximal 150 cm Durchmesser
  • Schleppe mit Bodenkontakt von mindestens 30 cm müssen getragen oder hochgesteckt werden
  • Ungestützte Schweife: maximal bis zum Boden
  • feste Flügel: maximal 150 cm Spannweite
  • ausklappbare Flügel: maximal 200 cm ausgeklappt
  • maximale Kostümhöhe: 250 cm

Dekorative Stacheln dürfen maximal 10 cm lang sein und müssen aus weichem Material bestehen.

Grundsatz

Cosplay-Freiheit endet dort, wo Sicherheit, Gesetz oder ein familienfreundliches Veranstaltungsumfeld beeinträchtigt werden.
Diese Regeln gelten unabhängig vom Alter der Person.

Entscheidungen anderer Veranstaltungen

Regeln, Prüfungen oder Markierungen anderer Veranstaltungen sind für die FrankenMEXX nicht verbindlich.
Auch frühere Entscheidungen auf der FrankenMEXX begründen keinen Anspruch auf eine identische Bewertung.
Im Zweifel entscheidet der Cosplay-Check vor Ort.

Safe Space Policy

Die FrankenMEXX möchte ein sicheres und inklusives Umfeld gewährleisten, in dem ein respektvoller und gleichwertiger Umgang gepflegt wird. Der Schutz und die physische wie psychische Unversehrtheit all unserer Besucher*innen und Helfer*innen hat für uns oberste Priorität.

Was ist eine Belästigung?

Dies beinhaltet jede Form von unangebrachten, diskriminierenden verbalen Äußerungen in Bezug auf Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, körperliche oder mentale Beeinträchtigungen, Aussehen, Ethnie, Rasse, Alter oder Religion. Außerdem fallen hierunter alle Formen absichtlicher Einschüchterung, Nachstellens/Stalkings, nicht-abgesprochenen Fotografierens oder Filmens anderer Personen, ununterbrochene Störungen von Vorträgen, unangemessener Körperkontakt und unerwünschte sexuelle Annäherungen. 

Damit wir aktiv helfen und Maßnahmen ergreifen können

Gegenüber Personen, die ein unangebrachtes Verhalten ausüben, können wir als Organisator Maßnahmen ergreifen, die wir für angemessen halten. Diese können von der Verwarnung der betreffenden Person bis zu deren Ausschluss auf der aktuellen sowie zukünftigen Veranstaltungen reichen.
Sollte es im Zuge dessen notwendig sein, die Polizei zu kontaktieren, werden wir dies als Organisator tun. Den betroffenen Personen stehen wir dabei jederzeit zur Seite.

Wo du Hilfe findest

Wirst du oder eine andere Person belästigt, findest du immer FrankenMEXX-Helfer*innen am Eingang und am Info-Point / Cosplay-Check. Obendrein kannst du dich an unsere Ordner*innen wenden, die im ganzen Haus verteilt an den Türen stehen und auch Rundgänge machen.
Die Helfer*innen und Ordner*innen erkennst du an den Umhängeschildchen und / oder an den FrankenMEXX T-Shirts und Hoodies.

Fragen?

Konkrete Anfragen, ob ein Kostüm oder bestimmte Requisiten getragen werden dürfen oder nicht, können mit Foto und Angaben des Charakters (Spiel, Name der Figur, etc.) vorab über die sozialen Medien (Discord, E-Mail, etc.) angefragt werden. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig gefragt!
Wir behalten uns vor, vor Ort eine Neubewertung einzelner Cosplays durchzuführen, da einige Sachverhalte auch erst vor Ort entschieden werden können. Das letzte Wort hat immer das FrankenMEXX-Team.

Frag den Kiwi
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