Allgemeine Besucherregeln

Stand: 29. Dezember 2025


Schäden aller Art sind zu vermeiden, insbesondere Feuer-, Wasser-, Vandalismus- und Diebstahlschäden. Eigenständige Änderungen an Gebäude und Technik sind untersagt. Der Veranstalter FrankenMEXX bittet um einen rücksichtsvollen, respektvollen und pfleglichen Umgang miteinander (auch mit Passanten auf dem Weg von oder zur Veranstaltung), der Einrichtung und dem Besitz anderer Besucher.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt in jedem Falle Folge zu leisten.

Grundsätzlich sind alle Waffen und Kostüme, welche nach der deutschen Gesetzgebung verboten sind, auch auf der FrankenMEXX nicht erlaubt. Im Folgenden wird spezifischer auf verschiedene Regelungen eingegangen. Aufgrund unserer Safe Space Policy und den aktuellen Ereignissen bitten wir darum, auch militärisch angelehnte Cosplays, Flaggen oder Ähnliches zu vermeiden und mit Nachsicht und Sorgfalt zu handeln. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die FrankenMEXX keine Haftung für Beschädigungen an Cosplays, Waffen und Gegenständen – unabhängig der Klassifizierung (verboten, beanstandet, erlaubt) – übernimmt.

Diese Regeln gelten als allgemeine Richtlinie. Im Zweifel oder in bestimmten Einzelfällen hat die FrankenMEXX das letzte Wort.

Allgemeine Besucherregeln (ABR)

Ausweispflicht

Während der gesamten Veranstaltung herrscht Ausweispflicht, das heißt, es muss ein gültiger Altersnachweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Kinderausweis; andere Dokumente werden nicht akzeptiert!) mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Kinder unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten besuchen.

Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) herunterladen

Belästigung

Belästigungen von Besuchern, Personal oder Passanten sind strikt verboten und können eine Straftat darstellen.

NEIN heißt NEIN und nicht vielleicht oder eventuell.

Wer belästigt wird, wendet sich bitte sofort an ein Team-Mitglied der FrankenMEXX.

Sauberkeit, Toiletten, Hygiene

Auf eine ordnungsgemäße Nutzung der Toiletten ist zu achten. Klobürste und ausreichendes Spülen sind Pflicht und keine Kür.

Haarsprays und Deos sind nur eingeschränkt in maßvollen Dosierungen zu verwenden.

Es wird ausdrücklich empfohlen, sich nach jedem Toilettengang und auch zwischendurch die Hände gründlich mit Seife zu waschen und Desinfektionsmittel zu verwenden!

Dadurch wird die Verbreitung von bakteriellen und viralen Krankheiten eingeschränkt! Wenn sich jemand unwohl fühlt, ist dies sofort dem FrankenMEXX-Team zu melden!

Auf dem gesamten Gelände ist auf Sauberkeit zu achten. Abfall jedweder Art ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Alkohol- und Drogenverbot

Auf dem gesamten Gelände besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Berauschte Personen werden gar nicht erst eingelassen. Personen, die Alkohol oder illegaler Drogen konsumieren oder auch nur mit sich führen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und ggf. der Strafverfolgung übergeben.

Rauchverbot

Rauchen ist auf dem Außengelände erlaubt. Auf dem restlichen Veranstaltungsgelände ist das Rauchen (inkl. Shishas, E-Zigaretten u. ä.) verboten. Die Zigarettenstummel sind ausnahmslos in die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu entsorgen.

Parken

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt. Es gelten die Regeln der StVO gemäß ausgewiesener Parkflächen.

Die Nutzung der Parkplätze ist kostenpflichtig! [Info hier]

Tiere

Das Mitführen von Tieren auf dem Gelände ist untersagt.

Eine Ausnahme bilden sogenannte Assistenz-Tiere, die speziell für die Versorgung und Unterstützung körperlich oder geistig beeinträchtigter Personen trainiert sind, z.B. Blinden-, Panik- oder andere Begleithunde.

Die Besucher sind dazu angehalten, Assistenz-Tiere weder abzulenken, zu füttern oder zu verängstigen, da dies eine Gefährdung des Besitzers mit sich bringt.

Generelle Verbote

  • Offenes Feuer
  • Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards (Innenbereich)
  • Konfettikanonen
  • Ballspiele
  • Showkämpfe (Diese nur im Rahmen der Talentshow auf der Bühne)
  • Steckdosennutzung (Nur den Organisatoren, den Händlern und den Helfern vorbehalten. Einzelne Ausnahmen nur nach Rücksprache und in Ausnahmefällen möglich.)
  • Selfiesticks (andere Besucher und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden)
  • Verkaufen von Waren und Verteilen/Auslegen von Werbematerialien ohne Genehmigung der Veranstaltungsleitung
  • Drohnen und funkgesteuerte Geräte

Gewährleistung

Jeder Teilnehmer der Veranstaltung ist verpflichtet, selbst auf seinen Besitz zu achten. Für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände, sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Verlust von Wertgegenständen

Alle Fundsachen werden während der Veranstaltung an der Info gesammelt und können während der Veranstaltung dort abgeholt werden.

Alle gefundenen Gegenstände sind dort abzugeben (§ 965 BGB[1]). Ein Nicht-Abgeben erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung und ist somit strafbar.

Nach dem Ende der Veranstaltung werden alle Gegenstände an der Pforte der Meistersingerhalle abgegeben und können dort im Rahmen der dortigen Abholbedingungen abgeholt werden.

Folgen bei Nichtbeachtung

Bei mutwilligen Regelverstößen behält sich der Veranstalter das Ausschließen von der Veranstaltung und gegebenenfalls das Einleiten strafrechtlicher Schritte vor.

Nutzungsrechte an Fotos

Die Nutzungsrechte an allen während der Veranstaltung von den Fotografen des FrankenMEXX-Teams aufgenommenen Bild- und Tonaufnahmen liegen beim Veranstalter. Diese Bild- und Tonaufnahmen dürfen von der FrankenMEXX zu Eigenwerbezwecken auf der Homepage, auf Flyern, Broschüren, Videoportalen (allgemein allen Werbemitteln) verwendet werden. Wer mit einer Veröffentlichung auf der Vereinshomepage oder im Zuge von Informationsveranstaltungen und Werbemitteln nicht einverstanden ist, meldet sich bitte vor Beginn der Veranstaltung bei einem Mitglied des Organisationsteams.

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