Cosplay-Regeln

Stand: 13. April 2026


Die FrankenMEXX ist eine familienfreundliche Veranstaltung mit einem breiten Alters- und Besucherspektrum.

Unsere Cosplay-Regeln dienen der Sicherheit, einem respektvollen Miteinander und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Wichtig ist nicht die Absicht eines Kostüms oder Gegenstands, sondern wie er im Veranstaltungsumfeld wirkt.

TL:DR

  • Keine echten Waffen oder gefährlichen Requisiten
  • Keine realistisch wirkenden Schusswaffen
  • Verbotene Symbole (z.B. Swastika)
  • Keine extrem realistischen Gewalt- oder Verletzungsdarstellungen
  • Brust, Genitalbereich und Gesäß müssen bedeckt sein
  • Keine generischen Vermummungen (z. B. Sturmhauben)
  • Keine langen oder fesselgeeigneten Metallketten
  • Bei eingeschränkter Sicht oder Beweglichkeit kann eine Begleitperson erforderlich sein
  • Im Zweifel den Cosplay-Check fragen

Verbotene Kostüme

Folgende Darstellungen oder Konstruktionen sind nicht erlaubt.

Reale Uniformen und verbotene Symbolik

Nicht erlaubt sind:

  • Reale militärische, religiöse oder politische Uniformen der Gegenwart
    • Auch realistische Nachbildungen solcher Uniformen sind nicht erlaubt
  • Uniformen mit aktuellen Abzeichen oder Kennzeichnungen aktiver Einheiten (z. B. SWAT, GSG usw.)
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) sowie Darstellungen mit eindeutigem Bezug zu solchen Symbolen
  • Symbole mit hohem Verwechslungscharakter zu solchen Symbolen

Erlaubt sind:

  • Offensichtlich fiktive oder stilisierte Darstellungen ohne Bezug zu realen Organisationen
  • Allgemeine Darstellungen ohne konkreten Institutionsbezug (z. B. Nonnen, Priester), solange keine realen Abzeichen oder Zuordnungen verwendet werden

Wichtig: Auch fiktive Uniformen können im Einzelfall abgelehnt werden, wenn sie zu realistisch wirken oder mit realen Organisationen verwechselt werden können.

Gefährliche Kostümteile oder Bauteile

Nicht erlaubt sind Bauteile, die andere verletzen können. (Wichtig: Weitere Klarstellungen, Ausnahmen und Beispiele findet ihr weiter unten in den Regeln.)

Dazu gehören insbesondere:

  • scharfe oder spitze Metallteile
  • stabile Widerhacken
  • harte Spikes oder scharfkantige Dekoration
  • ungesicherte oder spitze Drahtenden
  • versteckte Verstärkungen in Kleidung oder Handschuhen
  • zugbelastbare Ketten, Leinen oder Fesseln

Nicht erlaubt sind auch Konstruktionen, die dazu geeignet sind:

  • durch Schwung Kraft zu übertragen
  • zu stechen
  • zu würgen oder zu fesseln
  • im Gedränge andere Besucher zu verletzen

(Ausnahmen für diese Punkte sind weiter unten beschrieben.)

Beispiele für problematische Materialien:

  • Metallspikes
  • massive Metallstangen
  • ungeschützte Drahtkonstruktionen
  • harte Resin-Spitzen
  • massive Holzstäbe
  • offene oder scharfe Glaskanten

Entscheidend ist immer die mögliche Wirkung im Gedränge, nicht nur das Material.

Freizügigkeit

Kostüme müssen folgende Körperbereiche blickdicht bedecken:

  • Brustbereich
  • Genitalbereich
  • Gesäß

Diese Regel gilt für alle Geschlechter gleichermaßen.

Nicht erlaubt sind für die oben beschriebenen Körperareale:

  • transparente Stoffe ohne Unterkleidung
  • Netze ohne Unterfütterung
  • sehr schmale oder unsicher befestigte Bedeckungen
  • Stoffe, bei denen Brustwarzen oder Intimbereich deutlich sichtbar sind
  • Hautfarbenes Material ohne klare optische Abgrenzung zum Körper

Im Zweifel kann eine kurze Bewegungsprüfung erfolgen (z. B. Arme heben oder leichtes Bücken).

Pornografische Darstellungen

Pornografische Motive oder eindeutig sexuelle Darstellungen sind im öffentlichen Veranstaltungsbereich nicht erlaubt.

Beispiele:

  • pornografische Motive auf Kleidung oder Requisiten
  • entsprechende Fahnen, Schilder oder Kissen
  • stark sexualisierte Darstellungen im öffentlichen Bereich

Metall, Nieten und dekorative Elemente

Metall ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist die Bauart und Wirkung.

Erlaubt sind zum Beispiel:

  • stumpfe Nieten ohne scharfe Kanten
  • dekorative Metallrüstungen ohne Schlagwirkung
  • dekorative Ketten ohne Würge- oder Fesselwirkung

Beispiele für erlaubte Materialien:

  • EVA-Foam
  • Worbla
  • Cosplayflex
  • Latex
  • Kunststoff
  • dünne dekorative Metallteile

Voraussetzung ist immer:

  • keine scharfen Kanten
  • keine spitzen Metallspikes
  • keine Schlagwirkung

Scharfe Kanten oder harte Metallspikes sind nicht erlaubt.

Dekorative Ketten und Seile

Dekorative Ketten und Seile werden hier als Kostümbestandteil bewertet. Funktionale oder schlagfähige Varianten fallen unter die Waffen- und Requisitenregeln.

Dekorative Ketten und Seile sind grundsätzlich erlaubt, solange sie keine Würge-, Fessel- oder Schlagwirkung haben.

Erlaubt sind zum Beispiel:

  • dekorative Ketten mit dünnen Gliedern (bis zu 8 mm Drahtstärke)
  • fest am Kostüm befestigte (Metall-)Ketten oder Seile, die nicht frei schwingen können
  • kurze Ketten oder Seile, die nicht als Schlinge oder Fessel verwendet werden können

Nicht erlaubt sind:

  • lange, lose, reißfeste Ketten oder Seile, die als Schlinge verwendet werden könnten (z.B. Metallketten)
  • Ketten oder Seile mit Karabinern, Schlaufen oder ähnlichen Befestigungen, die zum Fesseln oder zur Bildung einer Schlinge genutzt werden können
  • schwere Industrieketten oder Industrie-Seile
  • zugbelastbare Fesselketten oder Leinen

Entscheidend ist immer die Bauart und mögliche Wirkung im Gedränge, nicht das Material allein.

Vermummung und Masken

Personen müssen grundsätzlich identifizierbar bleiben.

Nicht erlaubt

Generische Vermummungen ohne Charakterbezug, zum Beispiel:

  • Sturmhauben (auch bedruckt)
  • einfarbige Skimasken
  • generische Gasmasken
  • gesichtsverhüllende Schlauchschals

Diese sind im Veranstaltungsbereich nicht erlaubt.

Ausnahmen

Sturmhauben sind erlaubt, wenn...

  • ...sie unter einem Helm mit vollständiger Gesichtsabdeckung (z. B. mit Visier) getragen werden und nicht der Anonymisierung dienen. Sie dürfen nur getragen werden, wenn der Helm getragen wird.
  • ...sie als Teil eines Cosplays in eine vollständige, klar erkennbare Darstellung eingebunden sind und nicht wie eine generische Vermummung wirken.

Nicht erlaubt sind weiterhin Darstellungen, bei denen die Vermummung trotz Charakterbezug überwiegend anonymisierend wirkt oder mit realen militärischen oder taktischen Einheiten verwechselt werden kann.

Erlaubt

Erlaubt sind Masken mit erkennbarem Charakterbezug, zum Beispiel:

  • Film-, Anime- oder Game-Masken
  • Oni-Masken
  • Anbu-Masken
  • Fantasy-Masken
  • Fursuits, Kigurumi oder vollständige Charakterköpfe

Masken sind nur erlaubt, sofern sie nicht unter die oben genannten verbotenen Vermummungen fallen.

Auch medizinische Masken sind erlaubt, wenn sie:

  • klar medizinischer Natur sind (z. B. OP- oder FFP2-Maske)
  • nicht zur vollständigen Anonymisierung genutzt werden
  • kein militärisches Tarnmuster (Camouflage) besitzen
  • nicht bemalt oder verändert sind, wenn dadurch die medizinische Schutzfunktion eingeschränkt wird

Jedwede Maskierung muss jederzeit abnehmbar sein und muss auf begründetes Verlangen des Personals (z.B. zur Feststellung der Identität) abgenommen werden.

Beanstandete Kostüme (Einzelfallprüfung)

Einige Kostüme oder Elemente müssen vor Ort geprüft werden.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Motorradhelme
  • schwere Metallrüstungen
  • sehr große oder sperrige Kostüme
  • stark realistische Gewalt- oder Verletzungsdarstellungen
  • Make-up oder Kunstblut mit Verschmutzungsrisiko
  • Darstellungen realer menschlicher Hautfarben (Blackfacing, Brownfacing)

Bei Rüstungen mit eingeschränkter Sicht oder Beweglichkeit muss eine Begleitperson helfen. Panzerhandschuhe (Gauntlets) sind in den Hallen abzulegen. Sie können beim Cosplay-Check abgegeben oder von der Begleitperson im Rucksack transportiert werden. Für Fotos dürfen sie kurzzeitig angelegt werden.

Im Zweifel wird zugunsten der Sicherheit entschieden.

Horror- und verstörende Darstellungen

Nicht das Genre ist entscheidend, sondern die Realitätsnähe.

Nicht erlaubt oder beanstandet werden Darstellungen, die aus normaler Entfernung wie echte Gewalt- oder Todessituationen wirken.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • extrem realistische offene Wunden
  • freiliegende Organe oder Knochen
  • stark realistische Verstümmelungen
  • realistisch wirkende Leichendarstellungen
  • Darstellungen von Verwesung oder andere ekelerregende Darstellungen
  • gezielt einschüchternde Horrorinszenierungen im Laufpublikum
  • sexualisierte Gewalt

Stilisierte Darstellungen (z. B. Comic- oder Fantasy-Stil) sind grundsätzlich unproblematisch, sofern sie nicht gegen die oben genannten Punkte verstoßen.

Verhalten mit Requisiten und Inszenierungen

Cosplay-Darstellungen dürfen andere Besucher nicht erschrecken, bedrohen oder bedrängen.

Insbesondere ist nicht erlaubt:

  • andere Besucher ohne Einverständnis in bedrohliche Szenen einzubeziehen
    • z.B. das Nachspielen von polizeilichen/militärischen Einsätzen auf dem Gelände
  • Übergriffige Handlungen gegen andere Personen, egal welcher Art
    • Dazu zählen ausdrücklich auch unerwünschte körperliche Nähe oder sexuelle Anspielungen/Handlungen
  • Requisiten im Gedränge zu schwingen oder auf Personen zu richten
  • gezielte "Schreck- oder Horrorinszenierungen" im Laufpublikum
  • Fotoszenen, die Wege oder Fluchtwege blockieren
  • Schaukämpfe ohne vorherige Absprache mit der FrankenMEXX

Für aufwendige Fotos oder Inszenierungen nutzt bitte dafür vorgesehene Fotobereiche.

Im Zweifel entscheidet der Cosplay-Check, die Ordner oder die Orga.

Menschen mit Behinderung und Assistenzmittel

Medizinisch notwendige Hilfsmittel sind ausdrücklich erlaubt.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Rollstühle
  • Gehhilfen (z.B. Rollator)
  • medizinische Gehstöcke
  • Krücken
  • orthopädische Stützen

Diese gelten nicht als verbotene oder beanstandete Gegenstände.

Um unnötige Kontrollen zu vermeiden, können Gehstöcke oder Krücken nach kurzer Prüfung als zugelassen markiert werden.

Dekorative Erweiterungen dürfen jedoch keine zusätzliche Gefährdung verursachen.

Die medizinische Funktion hat immer Vorrang.

Erlaubte Kostüme

Erlaubt sind Kostüme, die:

  • keine scharfen oder harten Gefahrenstellen besitzen
  • keine Schlag-, Stich- oder Würgewirkung haben
  • keine verbotenen Symbole verwenden
  • keine realistisch verstörende Wirkung haben
  • den Freizügigkeitsregeln entsprechen

Typische Beispiele für erlaubte Cosplays:

  • EVA-Foam-Rüstungen
  • Worbla-Rüstungen
  • LARP-Waffen
  • Fur-Suits
  • Zentai- oder Morph-Suits
  • Musikinstrumente als Requisiten
  • Kontaktlinsen

Maximalmaße für ausladende Kostüme

Um ausreichend Platz für alle Besucher zu gewährleisten:

  • Röcke / Kleider: maximal 150 cm Durchmesser
  • Schleppe mit Bodenkontakt von mindestens 30 cm müssen getragen oder hochgesteckt werden
  • Ungestützte Schweife: maximal bis zum Boden
  • feste Flügel: maximal 150 cm Spannweite
  • ausklappbare Flügel: maximal 200 cm ausgeklappt
  • maximale Kostümhöhe: 250 cm

Dekorative Stacheln dürfen maximal 10 cm lang sein und müssen aus weichem Material bestehen.

Grundsatz

Cosplay-Freiheit endet dort, wo Sicherheit, Gesetz oder ein familienfreundliches Veranstaltungsumfeld beeinträchtigt werden.

Diese Regeln gelten unabhängig vom Alter der Person.

Entscheidungen anderer Veranstaltungen

Regeln, Prüfungen oder Markierungen anderer Veranstaltungen sind für die FrankenMEXX nicht verbindlich.

Auch frühere Entscheidungen auf der FrankenMEXX begründen keinen Anspruch auf eine identische Bewertung.

Im Zweifel entscheidet der Cosplay-Check vor Ort.

Inhaltsverzeichnis
Frag den Kiwi
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