Stand: 20. April 2026
Auch mit Requisiten muss verantwortungsvoll umgegangen werden.
Bitte:
- Zielt nicht ohne Einverständnis auf andere Personen.
- Zielt nicht in Räume hinein oder aus Räumen heraus.
- Behandelt Requisiten immer so, als könnten sie andere verletzen.
Entscheidend ist nicht das Material, sondern Bauart, Stabilität und mögliche Wirkung eines Gegenstands.
Liveacting mit gezogener Waffe in der Menge, auf dem Gelände der Meistersingerhalle, ist verboten. Bei einem Verstoß droht Hausverbot.
Markierungen anderer Conventions
Bitte entfernt vor der Anreise alle Kabelbinder, Bänder oder Prüfmarken von Sicherheitsüberprüfungen auf Cosplay-Veranstaltungen (auch der FrankenMEXX). Requisiten mit solchen Markierungen müssen vor dem Betreten der Hallen beim Cosplay-Check der FrankenMEXX neu geprüft werden.
Auf Wunsch kann der Cosplay-Check alte Markierungen mit eurem Einverständnis entfernen. Ein Betreten der Hallen mit fremden/alten Markierungen ist nicht erlaubt.
Verbotene Waffen und Gegenstände
Folgende Gegenstände dürfen nicht auf die Veranstaltung mitgebracht werden.
Der Versuch, diese auf das Gelände zu bringen, kann zu Hausverbot und rechtlichen Konsequenzen führen.
Ein vorhandener Waffenschein oder eine andere Berechtigung ändert daran nichts.
Verboten sind insbesondere
- funktionstüchtige Schusswaffen und Munition
- Gaspistolen, Luftdruckwaffen oder ähnliche Geräte
- Explosivkörper oder Pyrotechnik (Feuerwerk, Rauch etc.)
- realistische Nachbildungen von Handgranaten oder ähnlichen Sprengkörpern
- Taser
- Pfefferspray oder Tierabwehrspray
- Bögen, Armbrüste oder Schleudern mit funktionierender Sehne
- Schlagringe
- Wurfwaffen
- Totschläger oder Stahlruten
- Nunchakus
- Peitschen oder andere Schlaginstrumente
- Hieb- oder Stichwaffen mit harter, ungepolsterter Klinge
- Baseballschläger aus Holz oder Metall
- funktionierende Wasserpistolen oder Wasserbomben
- Konfettikanonen
- Laserpointer
- Handschellen oder ähnliche Fesselgeräte
- insbesondere aus Metall oder mit funktionierendem Verschlussmechanismus
- ausgenommen sind leicht lösbare Spielzeug-Handschellen mit Sollbruchstelle
- Spritzen, Kanülen oder ähnliche Gegenstände ohne medizinische Funktion (insbesondere mit harter Spitze oder Stichwirkung)
- alle weiteren Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen im Sinne des § 42a WaffG dürfen nicht offen getragen werden.
Sie dürfen nur:
- in einem verschlossenen und
- nicht einsehbaren Behälter
transportiert werden.
Dann gelten sie als beanstandeter Gegenstand und dürfen nicht frei auf dem Gelände getragen werden.
Ungesichert mitgebrachte Anscheinswaffen sind nicht zulässig und dürfen nicht auf das Gelände mitgenommen werden. Sie können aus Sicherheits- und Haftungsgründen auch nicht beim Cosplay-Check angenommen oder verwahrt werden.
Der Grund ist die Außenwirkung:
Wenn ein Gegenstand für Außenstehende wie eine echte Schusswaffe aussieht, kann das zu Polizeieinsätzen oder Sicherheitsproblemen führen.
Lagerung von verbotenen Gegenständen
Der Cosplay-Check kann die Annahme oder Lagerung von Gegenständen im Einzelfall ablehnen, wenn dies aus rechtlichen Gründen oder aufgrund von Sicherheits- und Haftungsvorgaben erforderlich ist.
- Ein Anspruch auf Annahme oder Lagerung besteht nicht.
Dies gilt insbesondere für Gegenstände, die ihrer Bauart nach dazu geeignet sind:
- Personen gezielt zu verletzen
- in Menschenmengen Panik auszulösen
- in geschlossenen Veranstaltungsräumen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darzustellen
In solchen Fällen dürfen die Gegenstände nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.
Beanstandete Waffen und Gegenstände
Diese Gegenstände müssen einer Einzelprüfung unterzogen werden, ob sie frei auf dem Gelände getragen werden dürfen oder nicht. (Wichtig: Weitere Klarstellungen, Ausnahmen und Beispiele findet ihr weiter unten in den Regeln.)
Sie werden nach Prüfung beim Cosplay-Check aufbewahrt und dürfen nur nach Absprache für Fotos oder Bühnenauftritte genutzt werden.
Entscheidend ist nicht das Material, sondern:
- Stabilität
- Schlagwirkung
- Stichwirkung
- Länge
- Zugbelastbarkeit
- Bruch- oder Splitterrisiko
Typische Beispiele
Beanstandet werden unter anderem:
- Gegenstände mit einer Gesamtlänge über 150 cm (inkl. Scheide bei Schwertern)
- Schwerter und schwertähnliche Requisiten (z. B. Katana, Claymores, Zweihänder), insbesondere bei harter Bauweise oder erhöhter Stabilität
- Spielzeugschusswaffen und deren Projektile (z.B. NERF, Dart Zone, X Shot, etc.)
- Anscheinswaffen im verschlossenen Behälter
- 3D-gedruckte Waffen mit harter Oberfläche
- starre Requisiten mit Metall- oder Hartkern (z.B. metallene Lichtschwerter)
- ungepolsterte Stäbe oder Rohre
- Pfeile und Bolzen (außer fest im Köcher verklebt)
- schwere Kugelobjekte (z. B. Bowlingkugeln)
- sperrige oder gefährliche Requisiten (z.B. Skateboards, Waveboards)
- Theater- oder Stuntgegenstände mit Bruchrisiko (z.B. Einzugmesser, Bruchstellenketten, präparierte und somit leicht zerbrechliche Stuntgegenstände und Waffen)
- Musikinstrumente
Auch Requisiten mit unklarer Bauart können beanstandet werden.
Im Zweifel wird zugunsten der Sicherheit entschieden.
Seile, Ketten und Fessel-Accessoires
Seile, Ketten oder ähnliche Accessoires sind nur erlaubt, wenn sie keine Würge- oder Fesselwirkung haben und nicht als Peitsche oder vergleichbar eingesetzt werden können.
Zur Orientierung gilt:
- maximale Drahtstärke der Kettenglieder: bis zu 8 mm
- keine schweren Industrieketten oder Industrie-Seile
- keine zugbelastbaren Fesselketten
- keine Reitgerten oder ähnliche Schlaginstrumente
- keine langen Ketten oder Seile mit Karabinern, Schlaufen oder ähnlichen Befestigungen
Im Zweifel kann der Cosplay-Check verlangen, dass solche Teile abgegeben werden.
Massive Stäbe oder harte Konstruktionen
Nicht erlaubt sind Gegenstände aus:
- massivem Metall
- massivem Holz
- hartem Kunststoff
- Resin oder ähnlichen Materialien
wenn sie stabil genug sind, um als Schlaginstrument genutzt zu werden.
Erlaubt sind solche Gegenstände nur, wenn sie:
- vollständig gepolstert sind
- keinen freilegbaren harten Kern haben
- klar erkennbar nur zur Stabilisierung dienen
Aus Sicherheitsgründen kann der Cosplay-Check auch eigentlich erlaubte Gegenstände als beanstandet einstufen.
Erlaubte Gegenstände
Erlaubt sind Gegenstände, die:
- nicht schlagfähig sind
- nicht stichfähig sind
- nicht zugbelastbar sind
- nicht würgeeignet sind
- nicht realistisch wie echte Waffen wirken
Typische Beispiele
Erlaubt sind insbesondere:
- Waffenimitationen aus Schaumstoff, Latex oder Gummi
- LARP-Waffen (auch LARP-Schilde, sofern diese nicht zu sperrig sind)
- leichte, hohle Kunststoffrequisiten
- Baseballschläger aus Weichschaum
- Bögen ohne Sehne
- vollständig gepolsterte Stabilisierungsstäbe
Entscheidend ist immer die Wirkung im Raum, nicht das Material.
Grundsatz
Auch rein dekorative Requisiten können andere verletzen. Die Bezeichnung eines Gegenstands (z. B. "Dekoration", "Cosplay-Prop" oder "Trainingsgerät") ist für die Bewertung nicht entscheidend.
Wenn ein Gegenstand durch seine Bauart geeignet ist:
- durch Schwung Kraft zu übertragen
- zu stechen
- zu würgen oder zu fesseln
- durch Maße oder Gewicht gefährlich zu sein
ist er nicht zulässig oder wird beanstandet.
Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach Bauart, Stabilität und möglicher Wirkung eines Gegenstands oder Kostümteils.
Diese Regeln gelten unabhängig vom Alter der Person.
Verhalten und persönliche Erfahrung
Die Bewertung eines Gegenstands oder Kostümteils erfolgt unabhängig von der Erfahrung, Ausbildung oder Absicht der Person, die ihn trägt.
Aussagen wie "Ich kann damit umgehen", "Ich bin vorsichtig" oder "Ich benutze das nur für Fotos" ändern nichts an der Bewertung.
Entscheidend ist ausschließlich die mögliche Wirkung des Gegenstands im Veranstaltungsumfeld.
Entscheidungen anderer Veranstaltungen
Regeln, Prüfungen oder Markierungen anderer Veranstaltungen sind für die FrankenMEXX nicht verbindlich.
Auch frühere Entscheidungen auf der FrankenMEXX begründen keinen Anspruch auf eine identische Bewertung.
Im Zweifel entscheidet der Cosplay-Check vor Ort.
